Bericht von der Gemeinderatssitzung Wolfersdorf am 20. September 2018

Dorfplatz Wolfersdorf Frühjahr

Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse der Sitzung am 26. Juli 2018

Bestehende Rechtsschutzversicherung bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Der Bayerische Gemeindetag bietet ab dem 01.01.2019 einen neuen Gruppenversicherungsvertrag zur Rechtsschutzversicherung bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG für Kommunen an. Die Gemeinde Wolfersdorf schließt einen Vertrag „Voll-Rechtsschutz für Kommunen“ mit 1000 Euro Selbstbeteiligung ab. Dies kostet jährlich 2283 Euro. Zusätzlich wird eine Spezial-Straf-verkehrs Rechtsschutz in Höhe von jährlich 177,59 Euro abgeschlossen. Bürgermeister Mair wird zur Abgabe der notwendigen Beitrittserklärung zum Gruppenversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetages mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG bevollmächtigt.

 

Beschaffung neuer Schulmöbel

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Lieferung und das Aufstellen von Schulmöbeln in der Grundschule Wolfersdorf an die Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabrik GmbH & Co. KG aus München auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 6.198,41 € (brutto).

 

Beschlüsse der Sitzung am 20. September

Bauantrag zur Neustrukturierung eines Anwesens in Jägersdorf

Die Gemeinderäte stimmten einem Bauantrag zur Neustrukturierung eines Anwesen in Jägersdorf zu. Die Pläne sehen vor, die bestehenden Nebengebäude abzubrechen und das alte Wohnhaus zu sanieren. Dazu kommen drei neue Gebäude, so dass insgesamt sieben Wohnungen und ein gewerblich genutzte Fläche entstehen. Die einzelnen Gebäude sollen nun Schritt für Schritt verwirklicht werden. Bestandteil der Genehmigung ist, dass bei einer späteren gewerblichen Nutzung des Hauses an der Straße auch die entsprechenden Stellplätze errichtet werden.

 

Mitwirkung der Gemeinde bei der Suche nach Mobilfunkstandorten

Die Deutsche Telekom plant, auf dem Gebiet der Gemeinde Wolfersdorf das Mobilfunknetz zu verbessern und zu optimieren. Dazu ist geplant in Oberhaindlfing und in Wolfersdorf jeweils einen zusätzlichen Standort für eine Mobilfunkstation mit GSM/UMTS/LTE – Technik aufzubauen. Die Gemeinde greift die Möglichkeit zur Mitwirkung bei der Standortfindung auf und wird dem Telekommunikationsunternehmen genaue Standortvorschläge unterbreiten und die Vermittlung von privaten Grundstücken unterstützen.