Achtung!
Bauanträge für Nichtwohngebäude (ausschließliche gewerbliche oder industrielle Nutzung) die ab 01.03.2023 eingehen, sind grundsätzlich mit einer Solaranlage auszustatten (Ausnahmen in Art. 44a Abs. 3 und 5 BayBO). Für sonstige Nichtwohngebäude gilt dies für Bauanträge ab 01.07.2023. (Art. 44a Abs. 2 BayBO)
Für Wohngebäude gilt diese Regelung erst für Bauanträge, die ab 01.01.2025 eingehen. (Art 44a Abs. 4 BayBO) …mehr