Das Kinderhaus hat als Vertretung der Elterninteressen einen gemeinsamen Beirat, der von den Erziehungsberechtigten jährlich zu Beginn des Kindergartenjahres/Krippenjahres neu gewählt wird. Oberstes Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischem Personal und Träger bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.
Der Kinderhausbeirat wird laut BayKiBiG § 14 Abs. 4 von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Kinderhausbeirat berät insbesondere die Planung und Gestaltung von Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern.
Er ist Bindeglied zwischen Eltern und Einrichtung und bietet den Eltern eine Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden einzubringen. Über diese Beteiligung sollen mögliche Probleme und Konflikte frühzeitig erkannt und Lösungen partnerschaftlich erarbeitet werden, um eine für die Kinder optimale Umgebung im Kinderhaus zu gewährleisten.
Der gesamte Kinderhausbeirat trifft sich mehrmals im Jahr, innerhalb der Teams für die einzelnen Arbeitsbereiche je nach Bedarf.
Nicht zweckgebundene Spenden und Überschüsse aus den Veranstaltungen des Kinderhausbeirats werden in Absprache mit der Kinderhausleitung verwaltet.
Der/Die Vorsitzende des Elternbeirats gibt jährlich einen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger ab.
Elternbeirat 2022/2023
Mitglieder:
Frau Kempel (Vorsitzende), Frau Kreßmann (Stellvertretung), Frau Sápi (Schriftführerin), Frau Tippmann (Schriftführerin), Frau Franke, Frau Schindlbeck,
Frau Look, Herr Niedermeier, Frau Sgoff, Frau König, Frau Bachmann, Frau Staab, Frau Goren