Wichtige grundlegende Änderungen für das Bauantragsverfahren ab 01.03.2024
- Bauanträge können nun auch digital eingereicht werden
- Digitale und Papieranträge sind zwingend beim Landratsamt Freising einzureichen (bis auf nachfolgende Ausnahmen)
- Für alle ab dem 01.03.2024 gestellten Anträge wird das Genehmigungsverfahren digital abgewickelt.
In folgender Tabelle können Sie entnehmen, welche Anträge dennoch bei der Gemeinde einzureichen sind.
Antragsart |
Digital einzureichen |
in Papierform einzureichen |
Bauanträge |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Freistellungsverfahren |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Teilbaugenehmigung |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Vorbescheid |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Isolierte Abweichungen auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften, von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Verlängerung Baugenehmigung |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Verlängerung Vorbescheid |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Baubeginnsanzeige |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Anzeige der Nutzungsaufnahme |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Anzeige der Beseitigung |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde und LRA |
Kriterienkatalog |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Teilabgrabungsgenehmigung |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Abgrabungsvorbescheid |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Beginnsanzeige Abgrabung |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Freising: