Bericht aus dem Gemeinderat Wolfersdorf vom 19. Januar 2023

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 19. Januar

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Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 19. Januar

 

Bauleitplanverfahren „Wolfersdorf Süd-West“ bald abgeschlossen
Im Bauleitplanverfahren für das Gebiet „Wolfersdorf Süd-West“ ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen. Die Verwaltung hat auf alle eingegangenen Stellungnahmen reagiert. Davon hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Ebenso wie von einer inhaltlichen Änderung im Bebauungs- und Grünordnungsplan, die nun den Bauherren dringend empfiehlt, von fossilen Brennstoffen bei Heizung und Warmwasser abzusehen und stattdessen regenerative Energieträger zu nutzen. Den Plan in der aktuellen Fassung hat das Gremium nun als gültige Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungs- und Grünordnungsplan amtlich bekannt zu machen.

 

Getränkepreise angepasst
Das Feuerwehrhaus Wolfersdorf beherbergt im Untergeschoss auch den Bürgersaal. Bei Veranstaltungen werden dort Getränke verkauft und für die Verkaufspreise hat der Gemeinderat nun eine Erhöhung beschlossen. So kostet beispielsweise ein halber Liter Mineralwasser künftig 2,50 Euro statt 2 Euro und eine Halbe Helles 3 Euro statt bislang 2,40 Euro. Die Anpassung der Preise stand an, weil die letzte Erhöhung schon gut sieben Jahre zurückliegt und die Kosten seitdem stark gestiegen sind.

 

Abwassergebühren steigen deutlich
Auf der Grundlage der neuen Gebührenbedarfsberechnung für Abwasser hat der Gemeinderat einer Erhöhung der Beiträge rückwirkend zum 1. Januar zugestimmt. Künftig liegt die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter bei 3,86 Euro statt bislang 2,20 Euro. Man ist sich bewusst, dass diese Steigerung für viele eine Belastung darstellt. Um die Endabrechnung abzudämpfen, hat das Gremium entschieden die Abschlagszahlungen zu verändern. Statt wie herkömmlich 75 Prozent der Vorjahressumme, werden heuer Sonderabschläge in Höhe von 130 Prozent genommen, um die Abrechnungssumme zu vermindern. Im Jahr 2024 gilt dann wieder die 75-Prozent-Regel.

 

Hartingerstraße als Ortsstraße verlängert                                       
30 Meter der Hartingerstraße waren noch nicht zur Ortsstraße gewidmet. In der jüngsten Sitzung hat das Gremium die Widmung dieses Abschnitts vorgenommen.