Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
der Verwaltungsgemeinschaft Zolling
Die Verwaltungsgemeinschaft Zolling hat die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen am 16.12.2024 für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Das Landratsamt Freising hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Schreiben vom 28.01.2025 (Az.: R3-941) rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 enthält nach Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 40 Abs.1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung (GO) keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan liegen zur Einsicht in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, Zimmer 1.02 (Kämmerei) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Im Übrigen werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Zolling und unter https://www.vg-zolling.de zur Einsicht bereitgehalten.