Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Zolling 2025

Bekanntmachung

 

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

 

des Schulverbandes Zolling

 

 

Der Schulverband Zolling hat die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen am 16.12.2024 für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

 

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Das Landratsamt Freising hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Schreiben vom 28.01.2025 (Az.: R3-941) rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 enthält nach Art. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplatz liegen zur Einsicht in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, Zimmer 1.02 (Kämmerei) während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Im Übrigen werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Zolling und unter htttps://www.vg-zolling.de zur Einsicht bereitgehalten.