Die Mülldeponie in Marchenbach wird geschlossen. Bedingt durch neue Rechtsvorschriften und die Übernahme der Müllentsorgung durch die Firma Wurzer, Eitting, gelten ab sofort folgende Vorschriften:
1. Zum Sperrmüll dürfen nur noch Teile von Wohnungs- und Büroeinrichtungen, die normalerweise lose im Raum stehen (Möbel, Teppiche, Teppichböden, Matratzen u.ä.). Alles was fest mit Haus und Wohnung verbunden ist, (z.B. Tür- und Festerstöcke) ist als Baustellenabfall zu betrachten und muss entsprechend entsorgt werden.
2. Gewerbebetriebe dürfen ihren gewerblich erwirtschafteten Sperrmüll nicht mehr über den Sperrmüll-Container am Wertstoffhof entsorgen. Dieses Material muss eigenständig zwischengelagert und dann über die Umladestation der Fa. Wurzer selbst entsorgt werden. Nur Abfälle aus dem Privatbereich und evtl. aus Büros dürfen in den gemeindlichen Sperrmüll.
3. Was nicht zum Sperrmüll gehört, muss als Restmüll entsorgt werden. Die korrekte Mülltrennung ist künftig strikt zu beachten !
Aufgrund der neuen Bestimmungen wird das „Abfall-ABC" des Landratsamtes Freising überarbeitet und neu herausgegeben. Die Mitarbeiter auf den Wertstoffhöfen wurden jedoch bereits angewiesen, die Annahme von Abfällen ab sofort nach den Vorschriften zu überwachen. Bitte beachten auch Sie daher diese Änderungen!