Haarland und Haidhof

Das amtliche Ortsverzeichnis kennt die Ortsbezeichnung "Haidhof" noch nicht. Der Haidhof wurde bisher zum Weiler Haarland, ehemals Gemeinde Wimpasing, nun mit vier Anwesen bei der Gemeinde Attenkirchen gerechnet. Mit der Gebietsreform kamen der Haidhof und die Ziegelei zur Gemeinde Zolling.

 

Für die erste urkundliche Nennung von Haarland werden unterschiedliche Jahreszahlen genannt. Anton Huber nennt 1418 "Harrantakker";K August Alckens nennt in der Landkreischronik des Jahres 1962 wohl in Unkenntnis der örtlichen Gegebenheit "1465, Harham". Diese "Harham" bezieht sich zweifellos auf das noch heute so genannte Harham bei Abens. Huber nennt als weitere Namen 1482 Harrant und 1552 Horlandt. Im Namen stecken sicher die Begriffe Har, Flachs und "rant" = "Einfassung, Rand".

 

Haidhof war als eigener Hof, soweit bisher bekannt, 1491 genannt. Wallner nennt "Steffan v. Haid"; 1453 Haidhoff; mundartlich nennt er den "Hoada z Horland". Haid oder Hoad bedeutet soviel wie den ungeordneten, mageren teilweise verfallenen Wald. Weiter wird der Hof 1527/1528 genannt.

 

Als Besitzer findet sich damals der Freisinger Bürger Georg Scheichenpflug und seine Hausfrau Amalie, geb. Hausner. Diese verkaufen aus dem Hof an Landshuter Bürger 6 rhein. Gulden und an den Abt Thomas von Weihenstephan 1 Pfund Pfennig. Amalie hatte den hof von ihren Brüdern Eustach und Christoph Hausner zu Appelsdorf (Appersdorf) als Heiratsgut erhalten. Die Witwe Amalie Scheichenpflug verkauft den Hof an den Hans Ridndorfer, Stadtschreiber zu Landshut, und dieser verkauft ihn im gleichen Jahr 1528 wieder an den Edlen von Thurn zu Reubeuern. Aus der letzen Urkunde ist zu erfahren, wer eigentlich auf dem Hof sitzt und arbeitet: Utz Haider, also ein Glied des ehrwürdigen Geschlechtes, das von dem Hof den Namen trägt.


Der Haider in Haidhof zählte in der Folgezeit zu Haarland und damit zur Obmannschaft Wimpasing. Er war ein halber Hof der Herrschaft Au. Bei der Gemeindebildung im Jahr 1818 kam Haidhof mit Haarland zur Gemeinde Wimpasing.


Im Jahr 1929 wandte sich der Haider Georg Wöhrl an das Bezirksamt Freising und beantragte die Ausgemeindung aus der Gemeinde Wimpasing und die Eingliederung in die Gemeinde Zolling. Zur Begründung führte er an, dass sein Hof bereits zur Pfarrei und Schule Zolling gehört, von Wimpasing weit entfernt ist, der ganze Grundbesitz beisammen liegt und unmittelbar an die Gemeindeflur Zolling angrenzt. Wöhrl erklärte weiter, dass sein Hof von den übrigen Anwesen von Haarland vollständig isoliert liegt und die übrigen vier Anwesen zur Schule und Pfarrei Attenkirchen gehören.


Während der Gemeinderat von Zolling dem Umgliederungsantrag zustimmte, erhob der Gemeinderat Wimpasing "schärfsten Einspruch" gegen eine Ausgliederung. Die Begründung, die im Protokoll der Sitzung des Gemeinderates Wimpasing vom 21.4.1929 festgehalten ist, gibt Aufschluss über die Verweigerung der Zustimmung. Dort heißt es: "Der wahre Grund der Ausgemeindung des Wöhrl von Wimpasing besteht im finanziellen Vorteil desselben. Wimpasing hat große Armenlasten, was bei Zolling nicht der Fall ist. Zolling erhält von den Amperwerken jährlich große Zuschüsse und hohe Gemeindeumlagen, so dass es selbst in der Lage ist, den Jagdschilling zur Verteilung bringen zu können. Wöhrl möchte also die Umlagelast von seinen Schultern wälzen, es kümmert ihn also nicht, dass seine Ausgemeindung die übrigen Bürger der Gemeinde noch mehr belastet, was in der heutigen Zeit nicht mehr geschehen kann. Zudem verliert die Gemeindeflur bei 60 Tagwerk Wald. Dies würde die Jagdpächter veranlassen, den jährlichen Jagdpacht sicher um 200 Mark herabzudrücken, was wieder eine große Schädigung der Gemeindekasse wäre."

 

Wöhrl, dazu vom Bezirksamt erneut gehört, wollte sich die Sache nochmals überlegen.


Zu einer Umgliederung kam es erst 42 Jahre später im Rahmen der Gebietsreform.